- Fälligkeitsteuern
- Bezeichnung für Steuern, die kraft Gesetz fällig werden, z.B. ⇡ Lohnsteuer, ⇡ Kapitalertragsteuer.- ⇡ Veranlagung ist i.d.R. nicht erforderlich.- Anders: ⇡ Veranlagungsteuern.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Steuerfestsetzung — 1. Begriff: Entscheidung der Finanzbehörde über den kraft Gesetzes (§ 38 AO) entstandenen Steueranspruch durch ⇡ Steuerbescheid, Konkretisierung des gesetzlich entstandenen Steueranspruchs durch ⇡ Verwaltungsakt. Als St. gilt auch die volle oder… … Lexikon der Economics
Steuerhinterziehung — Zollhinterziehung; rechtswidrige Form der ⇡ Steuerabwehr. St. ist eine ⇡ Steuerstraftat. 1. St. begeht, wer vorsätzlich (1) den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben… … Lexikon der Economics
Steuerklassifikation — Einteilung von ⇡ Steuern nach bestimmten Gesichtspunkten. Die Wahl der Einteilungskriterien ist von dem Untersuchungszweck abhängig, daher gibt es eine große Zahl mehr oder weniger unterschiedlicher St. I. Beispielhafte St.:In der Tabelle… … Lexikon der Economics
Veranlagungsteuern — veranlagte Steuern; Steuern, bei denen die Steuerfestsetzung durch ⇡ Veranlagung vorgenommen wird, z.B. ⇡ Einkommensteuer, ⇡ Körperschaftsteuer. Anders: ⇡ Fälligkeitsteuern … Lexikon der Economics